Zum Inhalt springen

Sorgerecht

Kontaktrecht

Wenn sich Eltern trennen, sollten sie sich immer vor Augen halten, dass ein Kind sowohl Vater als auch Mutter gleichermaßen benötigt. Nicht nur Streit vor dem Kind, sondern auch ums Kind sollte unbedingt vermieden werden! Es ist auch nach der Trennung der Eltern möglich, eine gemeinsame Obsorge zu vereinbaren. Voraussetzung ist aber eine gute Gesprächsbasis. Leider ist eine einvernehmliche Regelung im Sinne einer gemeinsamen Obsorge nicht immer möglich, zu verhärtet sind die Fronten. In diesem Fall muss ein Pflegschaftsgericht darüber entscheiden, welcher Elternteil das Sorgerecht erhält, und das Kontaktrecht des anderen Elternteils festlegen. Freilich gibt es auch Fälle, in denen nicht einmal dieses Kontaktrecht funktioniert, weil derjenige Elternteil, der es ausüben sollte, nicht kooperativ ist, keine Termine einhält oder, noch schlimmer, das Kind aufhetzt. In solchen Fällen bleibt als letztes Mittel nichts anderes übrig, als bei Gericht einen Antrag auf Aussetzung der Besuchstermine einzubringen.


Unterhalt

Außerdem muss in Streitfällen auch die Höhe des Kindesunterhalts gerichtlich festgesetzt werden. Hier gilt übrigens der Anspannungsgrundsatz: Der Unterhaltspflichtige hat alle seine Fähigkeiten und Kräfte anzuspannen, um für das Kind zu sorgen. Er wird danach bemessen, welches Einkommen er seinem Alter und seiner Ausbildung entsprechend erzielen könnte. Das Gericht holt im Streitfall ein berufskundliches Gutachten ein.


Besuchscafe

Leider kommt es immer wieder vor, dass noch recht kleine Kinder durch monatelange Streitigkeiten einem Elternteil entfremdet wurden. In diesen Fällen kann das Kind freilich nicht unvorbereitet an den Vater oder die Mutter übergeben werden. In sogenannten Besuchscafés sollen die Kontakte und Beziehungen wieder behutsam aufgebaut werden, das Kind soll sich wieder an den Vater oder die Mutter gewöhnen können. Bei den Besuchen ist stets ein Pädagoge anwesend. Diese Lösung ist freilich zeitlich befristet. Ziel ist eine Normalisierung der Eltern-Kind-Beziehung. Wenn diese erreicht ist, sollen auch wieder unbegleitete Kontakte möglich sein.

Jugendamt

Leider häufen sich in letzter Zeit die Fällen, in denen sich das Jugendamt einschaltet und bei Gericht einen Antrag auf Entziehung des Sorgerechts der leiblichen Eltern einbringt. Das Kind soll dann in ein Kinderheim (Krisenzentrum) gebracht und in weiterer Folge an Pflegeeltern vermittelt werden – ein Alptraum für alle Eltern! In derartigen Fällen gilt es, mit penibler Aktenkenntnis, psychologischen Wissen, kinderpsychologischen Gutachtern sowie nicht zuletzt auch mit viel Fingerspitzen-gefühl zu verhindern, dass die Kinder ihren Eltern entfremdet werden.