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Fremdenrecht

Migration

Ob wir es wollen oder nicht: Wir leben in einem Zeitalter der Migration. Das hat viele Ursachen: Den technologischen Fortschritt, der moderne Transportmittel ermöglicht hat, den Nord-Süd-Konflikt, das Ost-West-Gefälle, das Bevölkerungswachstum auf der einen und die Überalterung der Gesellschaft auf der anderen Seite, und vor allem wohl auch: Die Sehnsucht des Menschen nach Freiheit und wirtschaftlicher Sicherheit. Ein Blick in die Geschichte wirkt da beruhigend: Völkerwanderung ist nichts Neues. Seit jeher strebten die Menschen aus armen, unterdrückten Ländern in reichere Gefilde, die Glück, Wohlstand und Sicherheit versprachen.

Die enormen gesellschaftlichen Veränderung durch Migration spiegeln sich auch in der Gesetzgebung wider: Kein Rechtsgebiet wurde in den letzten Jahren so oft novelliert wie das Fremdenrecht.

Komplexes Fremdenrecht: Rot-Weiß-Rot-Karte, Schlüsselarbeitskraft, Nieder-lassungsbewilligung als Privatier, Zweckänderungsantrag, Familiennachzug, Scheinehe, Aufenthaltsverbot…

Und so ist das Fremdenrecht heute eines der kompliziertesten Rechtsgebiete überhaupt.

Ich habe mich schon vor mehr als zehn Jahren auf das Fremdenrecht spezialisiert. Rot-Weiß-Rot-Karte, Schlüsselarbeitskraft, Niederlassungsbewilligung als Privatier, Zweckänderungsantrag, Familiennachzug, Scheinehe, Deutsch-Kurs, Aufenthalts-verbot – das sind Stichwörter, mit denen ich nahezu täglich zu tun habe.

Und so habe ich ihnen allen helfen können:

Dragan P. hat seine Rot-Weiß-Rot-Karte bekommen. Kadir Ö. hat seine Familie nach Österreich nachgeholt. Fadel P., seine Ehefrau und seine Söhne haben inzwischen einen Wohnsitz in Wien und eine Niederlassungsbewilligung als Privatiers. Eine Erwerbstätigkeit ist ausgeschlossen, die hat der wohlhabende Pensionist ohnedies nicht nötig. Oxana G. arbeitet inzwischen in einer renommierten Steuerberatungskanzlei. Für Ramona S. habe ich nach ihrer Scheidung einen Zweckänderungsantrag gestellt: Sie durfte hierbleiben, weil sie eine Arbeit als Drogeriefachkraft gefunden hat, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann.

Fremdenrechtlichen Abteilungen, Magistratsabteilung 35

Zuständig für derartige fremdenrechtliche Anträge sind die fremdenrechtlichen Abteilungen der jeweiligen Landesregierungen, in Wien die Magistratsabteilung 35. Wer während des Parteienverkehrs einmal dort war, kann das Ausmaß des Arbeitsanfalls erahnen: Die Warteschlangen reichen bis vor die Eingangstüre. Umso wichtiger ist ein guter und starker anwaltlicher Beistand, der die Gepflogenheiten vor Ort und die Referenten kennt.


Botschaft

In vielen Fällen sind Erstanträge jedoch vom Ausland aus einzubringen, sprich vor der dortigen österreichischen Vertretungsbehörde. In heiklen Fällen, etwa bei den quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen für Privatiers, reise ich auch persönlich zu der jeweiligen österreichischen Botschaft, um den Antrag vorzubereiten. Gerade bei Privatiers sind zahlreiche Voraussetzungen (insbesondere Wohnsitz im Inland und Vermögen/Kapital) zu beachten – ich empfehle unbedingt anwaltlichen Rat vor Einbringung des Antrages.

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