Sorgerecht
Kontaktrecht
Wenn sich Eltern trennen, sollten sie sich immer vor Augen halten, dass ein Kind sowohl Vater als auch Mutter gleichermaßen benötigt. Nicht nur Streit vor dem Kind, sondern auch ums Kind sollte unbedingt vermieden werden! Es ist auch nach der Trennung der Eltern möglich, eine gemeinsame Obsorge zu vereinbaren. Voraussetzung ist aber eine gute Gesprächsbasis. Leider ist eine einvernehmliche Regelung im Sinne einer gemeinsamen Obsorge nicht immer möglich, zu verhärtet sind die Fronten. In diesem Fall muss ein Pflegschaftsgericht darüber entscheiden, welcher Elternteil das Sorgerecht erhält, und das Kontaktrecht des anderen Elternteils festlegen. Freilich gibt es auch Fälle, in denen nicht einmal dieses Kontaktrecht funktioniert, weil derjenige Elternteil, der es ausüben sollte, nicht kooperativ ist, keine Termine einhält oder, noch schlimmer, das Kind aufhetzt. In solchen Fällen bleibt als letztes Mittel nichts anderes übrig, als bei Gericht einen Antrag auf Aussetzung der Besuchstermine einzubringen.
Unterhalt
Außerdem muss in Streitfällen auch die Höhe des Kindesunterhalts gerichtlich festgesetzt werden. Hier gilt übrigens der Anspannungsgrundsatz: Der Unterhaltspflichtige hat alle seine Fähigkeiten und Kräfte anzuspannen, um für das Kind zu sorgen. Er wird danach bemessen, welches Einkommen er seinem Alter und seiner Ausbildung entsprechend erzielen könnte. Das Gericht holt im Streitfall ein berufskundliches Gutachten ein.