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Arbeitsrecht

Entschädigung

Am nächsten Tag erhielt er das Kündigungsschreiben: Sein Dienstverhältnis werde unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Monatsletzten gekündigt. Eine Begründung war nicht vonnöten, denn es handelte sich ja um keine fristlose Entlassung. Milorad R. war so bestürzt, dass er nicht weiter wusste. Zum Glück war da sein Sohn, der Jus studierte. Der vereinbarte sofort einen Termin in meiner Kanzlei, und schon am nächsten Tag habe ich die Anfechtungsklage beim Arbeitsgericht eingebracht. Die Kündigung sei in Anbetracht der langjährigen Beschäftigung und des Alters von Milorad R. sozialwidrig, argumentierte ich. Erfolgreich: Milorad R. wurde – über eigenen Wunsch – nicht mehr eingestellt, doch er erhielt eine hohe Entschädigungszahlung.

Gericht

Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht haben in letzter Zeit stark zugenommen. Leider – schuld daran ist die anhaltende, inzwischen wohl schon chronische Wirtschaftskrise. Die Unternehmen sparen, wo sie können, vor allem an den älteren Arbeitnehmern, die noch über die guten Verträge aus besseren Zeiten verfügen. Die Jungen werden ohnedies zu viel schlechteren Konditionen und zumeist nur befristet angestellt – gerichtliche Auseinandersetzungen, etwa im Hinblick auf Kettenarbeitsverträge, sind vorprogrammiert.

Ungerechtfertigte Entlassung

Besonders übel mitgespielt wurde dem Bankangestellten Alfred R. Er wurde beschuldigt, während seiner Dienstzeit private E-Mails auf seinem Laptop versendet zu haben. Der Chef zitierte ihn in sein Büro und hielt ihm ein Blatt Papier vor: „Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses“ stand darauf. Alfred R. war so vor den Kopf gestoßen, dass er unterschrieb. Am nächsten Tag überzeugte ihn seine Frau, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zum Glück noch rechtzeitig, denn in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen gelten knappe Fristen! Ich habe die Entlassung sofort bei Gericht angefochten. Der Richter ist unserer Argumentation gefolgt: Der Chef hätte Alfred R. zunächst verwarnen müssen. Erst bei einem beharrlichen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen ist eine Entlassung gerechtfertigt.